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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 482/18   

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https://dejure.org/2020,77038
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 482/18 (https://dejure.org/2020,77038)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.10.2020 - L 1 R 482/18 (https://dejure.org/2020,77038)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - L 1 R 482/18 (https://dejure.org/2020,77038)
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  • BSG, 11.02.2015 - B 13 R 15/13 R

    Ausführungen der Widerspruchsbehörde zu Ermessensgründen - bindende Wirkung nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 482/18
    Die Widerspruchsstelle darf deshalb - anders als Gerichte - ihre eigenen (möglicherweise abweichenden) Ermessenserwägungen anstellen und ggf. an die Stelle des Ermessens der Ausgangsbehörde setzen (BSG, Urteil vom 11. Februar 2015, Az.: B 13 R 15/13 R).

    Das Gericht darf zudem nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der Verwaltung setzen, sondern nur prüfen, ob ein Ermessensfehler vorliegt (BSG, Urteil vom 11. Februar 2015, Az.: B 13 R 15/13 R, ständige Rechtsprechung).

    Ermessensfehlerhaft ist es, wenn die Behörde ihrer Pflicht zur Ermessensbetätigung überhaupt nicht nachgekommen ist (Ermessensnichtgebrauch) oder wenn ihr bei Ausübung des Ermessens Rechtsfehler unterlaufen sind (Ermessensfehlgebrauch) (BSG, Urteil vom 11. Februar 2015, Az.: B 13 R 15/13 R).

    Nach Auffassung des erkennenden Senats sind derartige Erwägungen sehr wohl bei einer Ermessensentscheidung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 11. Februar 2015, Az.: B 13 R 15/13 R, Rn. 14 - juris).

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 14/11 R

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - fehlerhafte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 482/18
    Dabei steht es der Behörde - in den gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens - grundsätzlich frei zu entscheiden, auf welche der abwägungsrelevanten Umstände sie die zu treffende Ermessensentscheidung im Ergebnis stützen möchte (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013, Az.: B 12 R 14/11 R).

    Für eine Ermessensbetätigung auf Basis von § 45 SGB X wurde dies vom Bundessozialgericht so gesehen (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013, Az.: B 12 R 14/11 R).

  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 482/18
    Es darf den angefochtenen Bescheid nur dann wegen fehlender Ermessensausübung aufheben, wenn die eigene Prüfung einen atypischen Fall ergibt (BSG, Urteil vom 5. April 2012, Az.: B 10 EG 10/11 R, m. w. N., und Urteil vom 14. November 2013, Az.: B 9 V 5/12 R, m. w. N.).
  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Erwerbsersatzeinkommen - Hinzuverdienst -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 482/18
    Zu berücksichtigen ist auch die Frage, ob die Rückerstattung nach Lage des Falls eine Härte bedeutet, die den Leistungsbezieher in untypischer Weise stärker belastet als den hierdurch im Normalfall Betroffenen (BSG, Urteil vom 31. Januar 2008, Az.: B 13 R 23/07 R).
  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 28/03 R

    Nachversicherung - Nachversicherungsbeitrag - Fälligkeit - Aufschubgründe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 482/18
    Die von der Beklagten im Widerspruchsbescheid vom 16. August 2016 in diesem Zusammenhang und für ihre Sichtweise zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 12. Februar 2004, Az.: B 13 RJ 28/03 R) bezieht sich auf die Erhebung von Säumniszuschlägen nach § 24 SGB IV und lässt sich auf die vorliegende Konstellation nicht übertragen.
  • BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 2/90

    Ermessenserwägungen bei rückwirkender Aufhebung des Leistungsbescheids bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 482/18
    Dies ergebe sich bereits aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. Juli 1991, Az.: 9b RAr 2/90.
  • BSG, 14.11.2013 - B 9 V 5/12 R

    Kriegsopferversorgung - Witwenbeihilfe - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 482/18
    Es darf den angefochtenen Bescheid nur dann wegen fehlender Ermessensausübung aufheben, wenn die eigene Prüfung einen atypischen Fall ergibt (BSG, Urteil vom 5. April 2012, Az.: B 10 EG 10/11 R, m. w. N., und Urteil vom 14. November 2013, Az.: B 9 V 5/12 R, m. w. N.).
  • LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 51/13

    Rente wegen Todes - Einkommensanrechnung - Nichtanzeige einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 482/18
    Dass die Beklagte eine derartige Kontenverbindung tatsächlich erstellen kann, ist allgemein bekannt (siehe etwa LSG Hessen, Urteil vom 2. Juli 2013, Az.: L 2 R 51/13; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. November 2014, Az.: L 1 R 182/11).
  • BSG, 23.05.1989 - 12 RK 23/88

    Anspruch der Bundesversicherungsanstalt auf nachträgliche Beiträge eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 482/18
    Ein Beitragsbescheid bedürfe nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 23. Mai 1989, Az.: 12 RK 23/88) bei Anwendung des § 97 SGB VI keiner Aufhebung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 1 R 182/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 1 R 482/18
    Dass die Beklagte eine derartige Kontenverbindung tatsächlich erstellen kann, ist allgemein bekannt (siehe etwa LSG Hessen, Urteil vom 2. Juli 2013, Az.: L 2 R 51/13; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. November 2014, Az.: L 1 R 182/11).
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